Wald mit altem Steinbruch
Klare Strukturen.

Gut organisiert.

Alter Begriff –

modern gelebt.

Holzkontor“ – was stellt man sich darunter vor? Das ist nicht gerade ein alltäglicher Begriff. Aber passend. Denn unsere Kernaufgabe ist die Vermarktung von Holz. Um regional eine sinnvolle Lösung zu finden, haben sich die Forst­betriebs­gemein­schaften und Wald­genossen­schaften des Bergischen Landes und des Sieger­landes zu einer starken Gemein­schaft zusammengetan. Entstanden ist nicht nur eine starke Gemeinschaft, sondern auch ein klarer Ablauf.

Die Forstbetriebs­gemein­schaften und Waldgenossen­schaften melden Art, Sorte und Menge ihrer zu vermarktenden Forst­produkte. Unsere Aufgabe ist es dann, für Ihr Holz die best­mögliche Vermarktungs­möglichkeit zu finden und dafür entsprechende Rahmen­verträge abzuschließen. Klar, eine Vermittlungs­gebühr wird auch hier bei uns fällig. Dies hand­haben wir völlig transparent nach einer von unseren Mitgliedern beschlossenen Gebühren­ordnung , sodass Sie immer vorab wissen, womit Sie rechnen müssen. Ob das Vermittlungs­geschäft frei Waldweg oder frei Stock geschieht, ist jeweils Verhandlungs­sache.

KLARER ABLAUF:

Ver­mitt­lungs­geschäft frei Wald­straße

Wir verkaufen das Holz im Namen und für Rechnung der betroffenen Wald­besitzer. Die Verkaufs­be­dingungen werden durch uns ver­handelt und fest­gelegt. Die Zusammen­schlüsse melden uns Menge, Sortiment und Qualität sowie die Koordinaten des betr. Holz­polters. Das Holz wird durch uns an den poten­tiellen Holz­käufer bereitgestellt. Der Holz­käufer zahlt den Rechnungs­betrag auf ein Fremd­geldkonto ein. Nach Zahlungs­eingang erstellen wir eine Gut­schrift an den Wald­besitzer, in der wir unsere Ge­bühren einbe­halten.

Verkauf nach Waldmaß:

  1. Die Abnahme (Vorzeigung) erfolgt zwischen dem Holz­käufer und dem Zusammen­schluss.
  2. Der Zusammen­schluss über­sendet uns nach der Abnahme ein Abnahme­protokoll.
  3. Auf dieser Basis ver­kaufen wir das Holz und stellen es in Rech­nung.

Verkauf nach Werksmaß:

  1. Nach der Holz­abfuhr und Ver­messung im Säge­werk sendet uns der Holz­käufer die einzelnen Ver­messungs­proto­kolle zu.
  2. Nach der Kontrolle werden diese in Rechnung gestellt.
  3. Der Verkauf nach Werks­maß wird durch uns immer über eine Sicher­heits­leistung des Holz­käufers abgesichert.

Vermittlungs­geschäft frei Stock

Der Holz­käufer kauft das Holz in Selbst­werbung auf dem Stock. Fällungs- und Rücke­kosten trägt der Holz­käufer. Wir be­rück­sich­tigen alle recht­lichen Be­son­der­heiten, die bei dieser Art des Ver­kaufs auf­treten, in den Holz­kauf­ver­trägen.

Handels­geschäft frei Wald­straße

Wir kaufen das Holz von unseren Mit­gliedern im eigenen Namen und auf eigene Rech­nung frei Wald­straße. Der Kauf­preis ermittelt sich aus dem ver­han­delten Weiter­verkaufs­preis zu­züglich einer an­gemes­senen Handels­marge. Die Höhe der Handels­marge orientiert sich an den Ver­mitt­lungs­ge­bühren.

Handels­ge­schäft frei Stock (trans­pa­rente Selbst­werbung)

Wir kaufen das Holz von unseren Mit­gliedern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Selbst­wer­bung auf dem Stock. Der Kauf­preis ermittelt sich aus dem ver­han­delten Weiter­ver­kaufs­preis abzüglich der für die Holz­bringung (Ein­schlag, Rücken) auf­ge­wen­deten Kosten zuzüglich einer an­gemes­senen Han­dels­marge. Die Höhe der Han­dels­marge orientiert sich an den Ver­mitt­lungs­ge­bühren.