Alter Begriff –
modern gelebt.
„Holzkontor“ – was stellt man sich darunter vor? Das ist nicht gerade ein alltäglicher Begriff. Aber passend. Denn unsere Kernaufgabe ist die Vermarktung von Holz. Um regional eine sinnvolle Lösung zu finden, haben sich die Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften des Bergischen Landes und des Siegerlandes zu einer starken Gemeinschaft zusammengetan. Entstanden ist nicht nur eine starke Gemeinschaft, sondern auch ein klarer Ablauf.
Die Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften melden Art, Sorte und Menge ihrer zu vermarktenden Forstprodukte. Unsere Aufgabe ist es dann, für Ihr Holz die bestmögliche Vermarktungsmöglichkeit zu finden und dafür entsprechende Rahmenverträge abzuschließen. Klar, eine Vermittlungsgebühr wird auch hier bei uns fällig. Dies handhaben wir völlig transparent nach einer von unseren Mitgliedern beschlossenen Gebührenordnung , sodass Sie immer vorab wissen, womit Sie rechnen müssen. Ob das Vermittlungsgeschäft frei Waldweg oder frei Stock geschieht, ist jeweils Verhandlungssache.
KLARER ABLAUF:
Vermittlungsgeschäft frei Waldstraße
Wir verkaufen das Holz im Namen und für Rechnung der betroffenen Waldbesitzer. Die Verkaufsbedingungen werden durch uns verhandelt und festgelegt. Die Zusammenschlüsse melden uns Menge, Sortiment und Qualität sowie die Koordinaten des betr. Holzpolters. Das Holz wird durch uns an den potentiellen Holzkäufer bereitgestellt. Der Holzkäufer zahlt den Rechnungsbetrag auf ein Fremdgeldkonto ein. Nach Zahlungseingang erstellen wir eine Gutschrift an den Waldbesitzer, in der wir unsere Gebühren einbehalten.
Verkauf nach Waldmaß:
- Die Abnahme (Vorzeigung) erfolgt zwischen dem Holzkäufer und dem Zusammenschluss.
- Der Zusammenschluss übersendet uns nach der Abnahme ein Abnahmeprotokoll.
- Auf dieser Basis verkaufen wir das Holz und stellen es in Rechnung.
Verkauf nach Werksmaß:
- Nach der Holzabfuhr und Vermessung im Sägewerk sendet uns der Holzkäufer die einzelnen Vermessungsprotokolle zu.
- Nach der Kontrolle werden diese in Rechnung gestellt.
- Der Verkauf nach Werksmaß wird durch uns immer über eine Sicherheitsleistung des Holzkäufers abgesichert.
Vermittlungsgeschäft frei Stock
Der Holzkäufer kauft das Holz in Selbstwerbung auf dem Stock. Fällungs- und Rückekosten trägt der Holzkäufer. Wir berücksichtigen alle rechtlichen Besonderheiten, die bei dieser Art des Verkaufs auftreten, in den Holzkaufverträgen.
Handelsgeschäft frei Waldstraße
Wir kaufen das Holz von unseren Mitgliedern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung frei Waldstraße. Der Kaufpreis ermittelt sich aus dem verhandelten Weiterverkaufspreis zuzüglich einer angemessenen Handelsmarge. Die Höhe der Handelsmarge orientiert sich an den Vermittlungsgebühren.
Handelsgeschäft frei Stock (transparente Selbstwerbung)
Wir kaufen das Holz von unseren Mitgliedern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Selbstwerbung auf dem Stock. Der Kaufpreis ermittelt sich aus dem verhandelten Weiterverkaufspreis abzüglich der für die Holzbringung (Einschlag, Rücken) aufgewendeten Kosten zuzüglich einer angemessenen Handelsmarge. Die Höhe der Handelsmarge orientiert sich an den Vermittlungsgebühren.